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Welche Vorteile erhalten Sie von unseren Service und Produkten:
Die Personenversicherungen gliedern sich in Lebens-, Kranken- und die Unfall-versicherung. Zu Nichtpersonenversicherungen werden Sach- und Vermögensversicherungen wie zum Beispiel Haftpflicht- Hausrat-, Wohngebäude-, oder Rechtsschutz-versicherung etc. zugeordnet.
Eine Privat-Haftpflicht versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Die Privat-Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person wegen der Verursachung z.Bsp. einer Körperverletzung einer anderen Person oder wegen Beschädigung oder Vernichtung einer fremden Sache auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Es gibt spezielle Arten der Haftpflichtversicherung
Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson ist z.B. betroffen, wenn
Die Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer finanziellen Schutz gegenüber Dritten. Die Leistung des Versicherers besteht in
Die Hausratversicherung dienst zur Vorsorge für einen möglichen Schaden der unter gewissen Umständen bzw. Ereignissen* eintritt. Hierzu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen sowie Bargeld. Die Hausratversicherung entschädigt bei Schäden durch*:
Es gilt bei der Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts, dass Entschädigung wegen einer Unterversicherung dann nicht gekürzt wird, wenn eine Versicherungssumme von mindestens 650 EUR je qm Wohnfläche versichert wurde. Als Wohnfläche gilt die Grundfläche einer Wohnung einschließlich Hobbyräume, ausgenommen sind davon jedoch Treppen, Kellerräume, nicht ausgebaute Speicherräume, Balkone, Loggien und Terrassen.
Die Rechtschtuzversicherung leistet bei Rechtsstreitigkeiten bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme und übernimmt folgende Kosten:
Auch Strafkautionen, bis zu einer gewissen Höhe, werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Übliche Dekcungspakete sind:
Die private Unfallversicherung leistet bei einer bestehenden Invalidität aufgrund eines Unfall. Entweder mit einer festgelegten Einmalzahlung oder als Rentenleistung sogar lebenslang. Ein Unfall wird definiert lt. VVG §178 (2): Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ergeignis ungfreiwillig eine Gesundheitschädigung erleidet.
Neben dem klassischen Unfallbegriff gibt es noch den sogenannten erweiterten Unfallbegriff. Darunter fallen zu einem Unfall gleichgestellte Ereignisse, wie z.B. eine erhöhte Kraftanstrengung. Wenn dadurch an Gliedmaßen oder ein Gelenk verrenkt wird, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, wird der Unfallbegriff als erfüllt angesehen. Darunter fällt auch unfreiwilliges z.Bsp. Erfrieren, Ersticken oder Ertrinken.