Continentale Private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
COMFORT-B / BA / BO: Die Private Krankenversicherung für Beamte und Anwärter
Der Beamtentarif der Continentale
Die Leistungsbeschreibungen der Tarife sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit
Tarifbedingungen)
Die Continentale Krankenversicherung bietet eine der höchsten Beitragsrückerstattungen am Markt mit bis zu 5 Monatsbeiträgen Rückzahlung in den
Beihilfetarifen!
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Wer hat Beihilfeanspruch?
Beihilfeanspruch und Vorteile für Beamte: Beamte erhalten für die Gesundheitsvorsorge die Unterstützung ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe. Diese stellt eine besondere Form der
Krankenversicherung für Beamte dar. Wie die konkret aussieht, richtet sich nach dem Dienstverhältnis. Beihilfeberechtigte erhalten Zuschuss vom Bund oder Land.
Auf Bundesebene gibt es Beamte nicht nur in Behörden, sondern auch in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Rechtsgrundlage für die Gewährung der Beihilfe ist die Bundesbeihilfeverordnung
(BBhV), die für Bundesbeamte gilt – und zwar für solche auf Lebenszeit ebenso wie für Beamte auf Widerruf, auf Probe oder auf Zeit. Jedoch nicht nur der Bund kann Beamte ernennen, sondern auch die
Länder und die dazugehörigen Institutionen.
Wer Beamter werden kann, regelt das jeweilige Beamtengesetz des Landes. Grundvoraussetzung für die Gewährung von Beihilfe ist eine laufende Besoldung, zum Beispiel in Form von Dienstbezügen,
Anwärterbezügen, Ruhegehalt oder Übergangsgeld. Die Voraussetzungen und den Umfang einer Beihilfe regeln die jeweiligen Beihilfeverordnungen der Länder – hier kann es in den einzelnen Ländern zum
Teil gravierende Unterschiede geben. Beamte und Familie – Beihilfe für Kinder und Ehepartner Angehörige haben ebenfalls einen Beihilfeanspruch, wenn sie wirtschaftlich unselbstständig sind, also nur
über ein geringes Einkommen verfügen. Von dem Recht auf Beihilfe kann jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Familienmitglieder von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit
sind und der Ehepartner eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt, so sind das die Kinder unter bestimmten Umständen auch. So lange Kindergeld
bezogen wird, kann das Recht auf Beihilfe für die Kinder in Anspruch genommen werden. Bis zum Jahr 2007 erhielten die Eltern bis zur Vollendung des 27.ten Lebensjahres für ihre Kinder Beihilfe. Dies
änderte sich mit einer Neuerung im Steuergesetzbuch im Jahr 2007. Seitdem wird das Kindergeld nur noch bis zu einem Alter von 25 gewährt, wobei auch das Alter für die Beihilfeberechtigung auf 25
Jahre sinkt. Sind beide Eltern Beamte im öffentlichen Dienst, so werden Kinder in der PKV des Elternteils versichert, der das monatliche Kindergeld bezieht.
Beihilfe für Beamtenanwärter und Referendare
Die meisten Beamtenanwärter haben grundsätzlich die Wahl zwischen der PKV und der GKV zur Gesundheitsabsicherung. Die PKV ist für Beihilfeberechtigte meist die bessere Wahl, weil spezielle
Anwärtertarife den Schutz sehr günstig machen.
Sind Referendare Beihilfeberechtigt oder nicht ?
Wer als Lehramts-Referendar seine Tätigkeit aufnimmt, muss natürlich auch seine Gesundheitsversorgung sicherstellen. Allerdings sind Lehramtsanwärter nicht in allen Bundesländern als Beamte auf
Widerruf verpflichtet, sondern arbeiten zum Beispiel in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder BadenWürttemberg in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Damit sind Sie ein
sozialversicherungspflichtiger Angestellter im öffentlichen Dienst und profitieren nicht von den Beihilferegelungen des Dienstherrn! In aller Regel werden Sie dann in der GKV pflichtversichert sein
und als Arbeitnehmer Ihren Anteil an den Beiträgen zu der gesetzlichen Kasse zahlen. Während bei Lehramtsanwärtern das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eher die Ausnahme ist, gilt es bei
Rechtsreferendaren als Normalfall: Lediglich in Thüringen werden Rechtsreferendare noch als Beamte auf Widerruf eingestellt und profitieren von Beihilferegelungen. In allen anderen Bundesländern
liegen öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnisse vor – mit den oben beschrieben Folgen für die Gesundheitsabsicherung. Heilfürsorge als Fürsorgeprinzip im öffentlichen Dienst Die sogenannte
Heilfürsorge (auch freie Heilfürsorge) ist eine besondere Form der Fürsorge für bestimmte Beamte im aktiven Dienst, die einem besonderen Berufsrisiko ausgesetzt sind. Sie sieht die vollständige
Erstattung der Krankheitskosten durch den Dienstherrn vor, Leistungen werden stets als Sachbezug gewährt. Anders als die Beihilfe erstreckt sich die Heilfürsorge jedoch nicht auf weitere
Familienmitglieder. Folgende Personengruppen haben Anspruch auf die freie Heilfürsorge: Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei Polizeivollzugsbeamte der Länder Beamte bei Berufsfeuerwehren oder bei
Landesfeuerwehrschulen (Unterschiede je nach Bundesland) Beamte in Justizvollzugsanstalten Zivildienstleistende Der Anspruch auf Heilfürsorge besteht jedoch nur, solange sich der Beamte nicht
unwiderruflich für die Beihilfe entschieden hat.
PKV als Richter, Staatsanwälte oder andere Juristen
PKV als Richter oder Staatsanwalt und andere Juristen mit Beamtenstatus wie Richter können ebenfalls in die private Krankenversicherung eintreten. Sie profitieren von speziellen Tarifen, die den
Beihilfeanspruch berücksichtigen. Da die private Krankenversicherung für Richter den Kostenzuschuss in verschiedenen Tarifen einkalkuliert, kann dies die Beiträge erheblich senken. Besonders deutlich
wird das, wenn man sich z.B. die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung anschaut. Auch angestellte Richter können sich aufgrund der Versicherungspflichtgrenze privatversichern lassen.
Private Krankenversicherung für Polizisten Für Polizisten mit Beamtenstatus gilt: Sie können sich durch die private Krankenversicherung für Polizisten absichern und Vorteile gegenüber der GKV für
Beamte nutzen. Beihilfetarife für Polizisten werden von fast allen privaten Krankenversicherungen angeboten. Sie können sowohl in Preis als auch in Leistung individuell zugeschnitten werden. Für
Angestellte im Polizeidienst (also im öffentlichen Dienst) ist ein PKV-Wechsel abhängig von der Versicherungspflichtgrenze möglich.