COMFORT-Beihilfe - Continentale Krankenversicherung für Beamte und Anwärter

Continentale Private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte

COMFORT-B / BA / BO:  Die Private Krankenversicherung für Beamte und Anwärter 

Der Beamtentarif der Continentale

Die Beihilfeversicherung die einfach für jeden passt - COMFORTBeihilfe

 

Die Continentale Private Krankenversicherung für für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare: Die Continentale Krankenversicherung bietet mit COMFORTBeihilfe ein intelligentes Tarifkonzept,  das zu jeder Beihilfesituation passt. Auch dann, wenn es zu Veränderungen bei den beihilfefähigen Aufwendungen kommt. Einmal COMFORTBeihilfe versichert, passt sich der Versicherungsschutz automatisch an. Wie ein Schuh der perfekt sitzt. Die Beihilfeversicherung der Continentale - leistungsstark und stabil im Beitrag. 

 

Die Krankenversicherung COMFORTBeihilfe für Beamte und Anwärter ist für wirtschaftlich Denkende eine hochklassige Absicherung zum kleinen Preis. Und Dank des innovativen Selbstbeteiligungskonzeptes für den Tarif COMFORT-B könnenSie selbst Einfluss auf Ihre Gesundheitskosten nehmen. 

 

Beantragen Sie keine Leistungen, erhalten Sie bis zu fünf Monatsbeiträge zurück. Ds ist absolut TOP im Vergleich anderer Krankenversicherer. 

Jetzt privat krankenversichern bei der Continentale und von TOP Leistungen und günstigen Beiträgen profitieren - Der PKV Tarif für Beamte und Anwärter 

Übersicht Continentale PKV Tarif - Beihifeergänzungsversicherung für Beamte und Anwärter

Leistungsstark, flexibel und wirtschaftlich

 

Auf diese Leistungen ist VerlassZusammen mit Ihrer Beihilfe zu 100% abgesichert

 

COMFORT-B leistet z. B. bei Sehhilfen für
Beamte des Bundes. Hier übernehmen
wir auch den fehlenden
Beihilfeanteil. Dafür sorgt der
Tarifbaustein EB.

 

Beitragsrückerstattung
Nehmen Sie COMFORT-B + EB
nicht in Anspruch, ist eine
Rückerstattung von bis zu
5 Monatsbeiträgen möglich.

 

Weltweit abgesichert
Auf Dienst- und Privatreisen
sind Sie im europäischen
Ausland abgesichert. Und im
außereuropäischen Ausland
bis zu 6 Monate..

 

Familienfreundlich
Kinder und Jugendliche zahlen
bis zu dem Kalenderjahr, in dem
sie das 20. Lebensjahr vollendet
haben, keine Selbstbeteiligung.

 

 

 

Die Leistungsbeschreibungen der Tarife sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen)

Die Continentale Krankenversicherung bietet eine der höchsten Beitragsrückerstattungen am Markt mit bis zu 5 Monatsbeiträgen Rückzahlung im Tarif Comfort-B!

 

Private Krankenversicherung - Comfort-B für Beamte

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Informationen zur Beihilfeergänzungsversicherung für Beihilfeberechtigte

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Private Krankenversicherung - Comfort-B0 für Beamtenanwärter

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Informationen zur Beihilfeergänzungsversicherung für Anwärter und Referendare

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COMFORTBeihilfe

Top Schutz zu jeder Beihilferegelung 

Egal welche Beihilferegelung sie als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar haben. Confort Beihilfe passt immer und setzt da an, wo ihre Beihilfe endet.

 

Beihilfe und private Krankenversicherung (PKV) sind die ideale Kombination für eine komfortable und individuelle Gesundheitsvorsorge. Die meisten der Beamten in Deutschland wählen diese Vorsorge. Comfort Beihilfe macht es Beamten einfach,  denn Schutz passt zu jeder Beihilfe Situation auch dann wenn es zu Veränderungen bei ihrer Beihilfe kommt.

Einmal im Comfort Beihilfetarif versichert, passt sich der Versicherungsschutz automatisch Ihrer Situation an.

 

Vereinbarte Leistungen garantieren wir Ihnen ein Leben lang. Das gibt es nur in der privaten Krankenversicherung. Ein Vorteil in der PKV ist die Wahlfreiheit - Sie setzen die Schwerpunkte für der Absicherung.

Auf alle Leistungen, die Sie mit uns vereinbaren können Sie sich garantiert ein Leben lang verlassen. Mit Comfort Beihilfe können Sie Arzt und den Spezialisten und ihr Krankenhaus des Vertrauens frei wählen Sie profitieren von medizinische Fortschritt unterhalten die optimale medizinische Versorgung.

 

Wer hat Beihilfeanspruch?

 

Beihilfeanspruch und Vorteile für Beamte: Beamte erhalten für die Gesundheitsvorsorge die Unterstützung ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe. Diese stellt eine besondere Form der Krankenversicherung für Beamte dar. Wie die konkret aussieht, richtet sich nach dem Dienstverhältnis. Beihilfeberechtigte erhalten Zuschuss vom Bund oder Land.

Auf Bundesebene gibt es Beamte nicht nur in Behörden, sondern auch in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Rechtsgrundlage für die Gewährung der Beihilfe ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die für Bundesbeamte gilt – und zwar für solche auf Lebenszeit ebenso wie für Beamte auf Widerruf, auf Probe oder auf Zeit. Jedoch nicht nur der Bund kann Beamte ernennen, sondern auch die Länder und die dazugehörigen Institutionen.

Wer Beamter werden kann, regelt das jeweilige Beamtengesetz des Landes. Grundvoraussetzung für die Gewährung von Beihilfe ist eine laufende Besoldung, zum Beispiel in Form von Dienstbezügen, Anwärterbezügen, Ruhegehalt oder Übergangsgeld. Die Voraussetzungen und den Umfang einer Beihilfe regeln die jeweiligen Beihilfeverordnungen der Länder – hier kann es in den einzelnen Ländern zum Teil gravierende Unterschiede geben. Beamte und Familie – Beihilfe für Kinder und Ehepartner Angehörige haben ebenfalls einen Beihilfeanspruch, wenn sie wirtschaftlich unselbstständig sind, also nur über ein geringes Einkommen verfügen. Von dem Recht auf Beihilfe kann jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Familienmitglieder von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind und der Ehepartner eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt, so sind das die Kinder unter bestimmten Umständen auch. So lange Kindergeld bezogen wird, kann das Recht auf Beihilfe für die Kinder in Anspruch genommen werden. Bis zum Jahr 2007 erhielten die Eltern bis zur Vollendung des 27.ten Lebensjahres für ihre Kinder Beihilfe. Dies änderte sich mit einer Neuerung im Steuergesetzbuch im Jahr 2007. Seitdem wird das Kindergeld nur noch bis zu einem Alter von 25 gewährt, wobei auch das Alter für die Beihilfeberechtigung auf 25 Jahre sinkt. Sind beide Eltern Beamte im öffentlichen Dienst, so werden Kinder in der PKV des Elternteils versichert, der das monatliche Kindergeld bezieht.

 

 

Beihilfe für Beamtenanwärter und Referendare

 

Die meisten Beamtenanwärter haben grundsätzlich die Wahl zwischen der PKV und der GKV zur Gesundheitsabsicherung. Die PKV ist für Beihilfeberechtigte meist die bessere Wahl, weil spezielle Anwärtertarife den Schutz sehr günstig machen.

Sind Referendare Beihilfeberechtigt oder nicht ?

Wer als Lehramts-Referendar seine Tätigkeit aufnimmt, muss natürlich auch seine Gesundheitsversorgung sicherstellen. Allerdings sind Lehramtsanwärter nicht in allen Bundesländern als Beamte auf Widerruf verpflichtet, sondern arbeiten zum Beispiel in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder BadenWürttemberg in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Damit sind Sie ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter im öffentlichen Dienst und profitieren nicht von den Beihilferegelungen des Dienstherrn! In aller Regel werden Sie dann in der GKV pflichtversichert sein und als Arbeitnehmer Ihren Anteil an den Beiträgen zu der gesetzlichen Kasse zahlen. Während bei Lehramtsanwärtern das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eher die Ausnahme ist, gilt es bei Rechtsreferendaren als Normalfall: Lediglich in Thüringen werden Rechtsreferendare noch als Beamte auf Widerruf eingestellt und profitieren von Beihilferegelungen. In allen anderen Bundesländern liegen öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnisse vor – mit den oben beschrieben Folgen für die Gesundheitsabsicherung. Heilfürsorge als Fürsorgeprinzip im öffentlichen Dienst Die sogenannte Heilfürsorge (auch freie Heilfürsorge) ist eine besondere Form der Fürsorge für bestimmte Beamte im aktiven Dienst, die einem besonderen Berufsrisiko ausgesetzt sind. Sie sieht die vollständige Erstattung der Krankheitskosten durch den Dienstherrn vor, Leistungen werden stets als Sachbezug gewährt. Anders als die Beihilfe erstreckt sich die Heilfürsorge jedoch nicht auf weitere Familienmitglieder. Folgende Personengruppen haben Anspruch auf die freie Heilfürsorge: Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei Polizeivollzugsbeamte der Länder Beamte bei Berufsfeuerwehren oder bei Landesfeuerwehrschulen (Unterschiede je nach Bundesland) Beamte in Justizvollzugsanstalten Zivildienstleistende Der Anspruch auf Heilfürsorge besteht jedoch nur, solange sich der Beamte nicht unwiderruflich für die Beihilfe entschieden hat.

 

PKV als Richter, Staatsanwälte oder andere Juristen

 

PKV als Richter oder Staatsanwalt und andere Juristen mit Beamtenstatus wie Richter können ebenfalls in die private Krankenversicherung eintreten. Sie profitieren von speziellen Tarifen, die den Beihilfeanspruch berücksichtigen. Da die private Krankenversicherung für Richter den Kostenzuschuss in verschiedenen Tarifen einkalkuliert, kann dies die Beiträge erheblich senken. Besonders deutlich wird das, wenn man sich z.B. die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung anschaut. Auch angestellte Richter können sich aufgrund der Versicherungspflichtgrenze privatversichern lassen. Private Krankenversicherung für Polizisten Für Polizisten mit Beamtenstatus gilt: Sie können sich durch die private Krankenversicherung für Polizisten absichern und Vorteile gegenüber der GKV für Beamte nutzen. Beihilfetarife für Polizisten werden von fast allen privaten Krankenversicherungen angeboten. Sie können sowohl in Preis als auch in Leistung individuell zugeschnitten werden. Für Angestellte im Polizeidienst (also im öffentlichen Dienst) ist ein PKV-Wechsel abhängig von der Versicherungspflichtgrenze möglich.

 

Continentale Krankenversicherung für Beamte - COMFORT-Beihilfe

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