Continentale Krankenversicherung für Studenten 

Continentale Privaten Krankenversicherungstarife - Ihr Schutz nach Maß

COMFORT-AZ - ECONOMY-AZ :  Die Private Krankenversicherung für Studenten 

 

Die Continentale Private Krankenversicherung für Studenten: Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Somit stehen alle Türen offen, sich privat zu versichern. Ihr Vorteil: Durch den frühen Einstieg in die Private Krankenversicherung der Continentale sichern Sie sich die günstigen Beiträge für das spätere Berufsleben und genießen alle Vorteile einer privaten Kranken-Vollversicherung (PKV). Profitieren Sie in Ihrer Studienzeit von den günstigen und leistungsstarken Tarifen Economy-AZ oder Comfort-AZ als Privatpatient. 

Ausserdem zahlt Ihnen die Continentale Krankenversicherung für Studenten bis zu 6 Monatsbeiträge* wieder zurück, wenn Sie keine Leistung beanspruchen.

Das ist absolut TOP im Vergleich mit anderen Krankenversicherern.

Jetzt privat krankenversichern bei der Continentale und von TOP Leistungen und günstigen Beiträgen profitieren - Der PKV Tarif für Studenten

Übersicht Continentale PKV Tarife - Krankenvollversicherung für Studenten 

 

 
COMFORT-AZ ECONOMY-AZ

Leistungsstark, flexibel und wirtschaftlich

 

COMFORT ist der geeignete Krankenversicherungs-Schutz für anspruchsvolle Privatpatienten, denen Komfort und Flexibilität wichtig sind.

 

Auch als Beihilfetarif oder als Ärztetarif für Humanmediziner 

Klar, wirtschaftlich und zukunftssicher

 

ECONOMY ist ein vollwertiger Krankenversicherungs-Schutz für Privatpatienten, die im Sinne der

Wirtschaftlichkeit ganz zielgerichtet auf einzelne Komfortelemente verzichten können.

 

 

Ambulante Leistung: Ärztliche Behandlung - Psychotherapie - Naturheilverfahren

100% freie Arztwahl und privatärztliche Behandlung, Psychotherapie bis zur den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.

100% Naturheilverfahren gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bis zum Mindestsatz.

100% Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel.

Brillen / Kontaktlinsen innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 300 Euro.

 

100% freie Arztwahl und privatärztliche Behandlung, Psychotherapie bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ. 

100% Naturheilverfahren gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bis zum Mindestsatz.

100% Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel.

Brillen / Kontaktlinsen innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 200 Euro.

 

Stationäre Leistung: Krankenhaus Behandlung und Unterbringung

100% allg. Krankenhausleistung im Mehrbettzimmer - optional mit privatärztlicher Behandlung auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte und Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit Zusatztarife * SP2 / SP1.

 

100% allg. Krankenhausleistung im Mehrbettzimmer - optional mit privatärztlicher Behandlung auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte und Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer mit Zusatztarife * SP2 / SP1.

Zahnleistung: Zahnbehandlung - Zahnersatz - Kieferorthopädie

100% Privatärztliche Zahnbehandlung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte. Bis zu 80 Prozent Erstattung bei Zahnersatz (GOZ).

 

 

100% Privatärztliche Zahnbehandlung bis zum Regelhöchstsatz der Gebühren-ordnung für Zahnärzte. Bis zu 60 Prozent Erstattung bei Zahnersatz (GOZ).

 

 

Die Leistungsbeschreibungen der Tarife sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).

*Die Beitragsrückerstattung findet ab dem 21.ten Lebensjahr in den Erwachsenentarifen statt. Kinder und Jungendtarife sind von Beitragsrückerstattungen ausgenommen.

Die Continentale Krankenversicherung für Studenten.

Erfahrung! Zuverlässigkeit! Kompetenz!

Bereits als Student schon als Privatpatient versichert zu sein hat seine Vorteile. Günstiger Schutz für umfangreiche Leistung im ambulanten, stationären und Zahnbereich über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus. Und das besten daran ist: Ab dem 21.ten Lebensjahr gibt es jedes Jahr Geld zurück durch die Beitragsrückerstattung, wenn keine Rechnung zur Erstattung eingereicht wurde. Mit den Tarifen Economy-AZ und Comfort-AZ sind Sie als Student top versichert und profitieren als Privat Patient von erstklassigen Leistungen. 

Jetzt privat krankenversichern und von TOP Leistungen und günstigen Beiträgen profitieren - Die PKV Tarife der Continenale Krankenversicherung für Studenten

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Versicherungspflicht für Studenten

 

Generell muss jeder, und somit auch jeder Student, mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland seit 2009 einen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweisen können.

Bei der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland muss von jedem Studienbewerber eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden. Gesetzliche Krankenversicherung Versicherungspflicht nach SS 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Für Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, ergibt sich nach Sozialgesetzbuch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Abschluss des vierzehn Fachsemesters, längstens der Vollendung des 30. Lebensjahres.

 

Befreiung von der Versicherungspflicht für Studenten

 

Die Begrenzung auf vierzehn Fachsemester bezieht sich immer nur auf einen Studiengang. Deshalb sind Fachsemester, die in unterschiedlichen Studiengängen zurückgelegt werden, nicht zusammenzurechnen, sehr wohl aber solche Fachsemester an einer anderen Hochschule im selben Studiengang (weltweit). Urlaubssemester werden nicht mitgezahlt.

Befreiung von der Versicherungspflicht Studenten können sich innerhalb von drei Monaten nach erstmaligem Eintreten der Versicherungspflicht im Studium von dieser befreien lassen, um sich privat krankenzuversichern. Der Befreiungsantrag ist an die gesetzliche Krankenkasse zu richten, die bei der Versicherungspflicht in der GKV zuständig wäre oder gewählt werden konnte.

 

Verlängerung der Versicherungspflicht Studenten nach Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. nach Abschluss des 14. Fachsemesters sind nur versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Grunde die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Eine Verlängerung der Versicherungspflicht in der GKV auf Antrag ist z.B. bei folgenden Gründen möglich: Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstatte des Zweiten Bildungswegs Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs oder Besuch eines Studienkollegs (sofern zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums) Erkrankungen und Behinderungen von Familienangehörigen, soweit dadurch eine Betreuung oder Pflege durch den Studenten erforderlich war eigene Erkrankung, Behinderung, Schwangerschaft Geburt eines Kindes und die anschliessende Betreuung. Die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall über eine mögliche Verlängerung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Die Möglichkeit der Familienversicherung über ein Elternteil verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes und seit Juli 2011 auch um Zeiten (höchstens 12 Monate),durch den freiwilligen, einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer. Die Familienversicherung ist nur bis zu einem regelmassigen, monatlichen Gesamteinkommen (dazu zählen bspw. auch Einnahmen aus Kapitalvermögen - wie Zinsen, Dividenden - oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) von vierhundertfünfundvierzig Euro bzw. vierhundertfünfzig Euro (bei einem Minijob) des beitragsfrei mitversicherten Studenten möglich. Von den Bruttoeinnahmen sind die Werbungskosten abzuziehen. Bei nichtselbstständiger Tätigkeit (Beschäftigung) geschieht dies durch Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages von eins EUR pro Kalenderjahr oder der tatsachlichen höheren Werbungskosten; bei Kapitalertragen wird nur der Sparerpauschbetrag von achthunderteins EUR pro Kalenderjahr abgezogen (höhere Werbungskosten können nicht abgezogen werden). BAföG und Unterhaltszahlungen der Eltern gelten nicht als Einkommen. Sobald die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten wird, werden ordentliche Studenten in der Regel von der Versicherungspflicht erfasst. 

Continentale Krankenversicherung für Studenten - ECONOMY-AZ und COMFORT-AZ

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